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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EXITROOM GmbH
für die Buchung und Durchführung von Live-Escape-Events

1. Geltungsbereich der AGB

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der EXITROOM GmbH als Veranstalter und denjenigen Kunden, die ein Live-Escape-Room über „exitroom.de“ oder anderweitig buchen.

1.2 Anbieter und Veranstalter

EXITROOM GmbH, Gerlachstrasse 39, 14480 Potsdam
vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Alexander Pevzner (Dipl.-Kfm.)
Eingetragen beim Amtsgericht Potsdam HRB 24294 P
Umsatzsteuer-ID: DE277204392
Mobil:  0176 60301366
E-Mail: info (at) exitroom.de

2. Allgemeine Bestimmungen für die Dienstleistung

2.1 Die EXITROOM GmbH, im folgenden als Veranstalter bezeichnet, betreibt Live-Escape-Rooms, die in Zimmern oder Zimmersystemen durchgeführt werden. Das Ziel der Events besteht darin, die gestellten Rätsel innerhalb einer bestimmten Zeit zu lösen und so dem Raum zu entkommen.

2.2 Die Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle Zivilrechtsverhältnisse im Zusammenhang mit den Live-Escape-Rooms.

2.3 Mit der Buchung eines Termins für ein Event des Veranstalters oder durch den Erwerb eines Gutscheins oder sonstiger Artikel oder der Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Durchführung einer Sonderveranstaltung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses als rechtlich bindend an.

2.4 Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen, es sei denn, der Veranstalter stimmt diesen ausdrücklich zu. Diese Zustimmung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen der Auftragserteilung auf die AGB des Kunden verwiesen wird und der Veranstalter seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.

3. Buchungen und Datenschutz

3.1 Die Buchung der Events erfolgt bevorzugt über das Buchungssystem „Bookingkit“ des Dienstleisters bookingkit GmbH („www.bookingkit.de“). Die bookingkit GmbH erbringt ihre Dienstleistungen als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters. Die Buchungsbestätigung berechtigt lediglich und ausschließlich zum Besuch der gebuchten Veranstaltung zu dem angegebenen Termin.

3.2 Umbuchungen sind generell nicht möglich. Eine Umbuchung kann vom Veranstalter jedoch aus Kulanz unter Berücksichtigung der verbleibenden Zeit bis zum gebuchten Termin vorgenommen werden. Mit Beginn der Veranstaltung verfällt der Anspruch des Kunden auf die Zuteilung des gemäß der Buchung vorgesehenen Raums. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches gegen den Kunden bis zur Höhe des verfallenen Buchungs­preises für vergebliche Raummiete, angefallene Personalkosten sowie entgangenen Gewinn vor. Der Schadenersatzanspruch wird in diesen Fällen mit den geleisteten Zahlungen des Kunden verrechnet.

3.3 Der Veranstalter stellt sicher, dass die Daten der Kunden bzw. der Teilnehmer ohne deren schriftliche Genehmigung an Dritte nicht weitergegeben werden, sofern und soweit dies nicht zur Veranstaltungsdurchführung und Buchungsabrechnung erforderlich ist.

3.4 Der Veranstalter stellt sicher, dass Kundendaten gemäß den Datenschutzrichtlinien vertraulich behandelt werden.

3.5 Am Ende eines Events werden in der Regel Gruppenbilder gefertigt, die mit Einwilligung der Kunden auf der Facebook-Fan-Page gepostet werden. Jeder Kunde kann sowohl der Bilderstellung als auch der Veröffentlichung jederzeit widersprechen.

3.6 Beim nicht erscheinen zum verbindlich bestellten Termin bleibt die Zahlungspflicht bestehen.

3.7 Eine Veränderung der Bestellung (z.B. Uhrzeit oder Teilnehmerzahl) ist ausgeschlossen und obliegt nur der Kulanz des Anbieters.

4. Gutscheine

4.1 Gutscheine gelten ausschließlich für die auf ihnen verzeichnete Dienstleistung und umfassen wertmäßig die gesetzliche Umsatzsteuer.

4.2 Ein Anspruch auf Auszahlung der Gutscheine ist ausgeschlossen.

4.3 Gutscheine, welche vom Veranstalter ausgegeben werden, verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des dritten vollen Kalenderjahres, welches auf das Datum der Gutscheinausgabe folgt. Nach Ablauf dieser Frist besteht seitens des Kunden kein Rechtsanspruch mehr auf Leistungserbringung durch den Veranstalter.

5. keine tatsächliche Freiheitsberaubung, Event Ablauf

5.1 Die Veranstaltungen sind aus Sicherheitsgründen so konzipiert, dass die Kunden zu keinem Zeitpunkt tatsächlich am Verlassen des Raumes gehindert sind. Ein Verlassen des Raumes bewirkt jedoch generell einen Event Abbruch, es sei denn, dass das Verlassen geboten war. Geboten ist ein Verlassen beispielsweise bei unvorhersehbaren gesundheitlichen Problemen eines Teilnehmers, einem Feueralarm oder ähnlichen Ereignissen.

5.2 Der Event Raum und die öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht; eine dauerhafte Aufzeichnung findet nicht statt.

5.3 Die Teilnehmer sollten ca. 15 Minuten vor Event Beginn da sein, um durch den Event Leiter in das Event eingewiesen werden zu können.

5.4 Im Falle eines verspäteten Event Beginns verkürzt sich die Zeit des Events entsprechend, sofern die Verspätung von dem oder den Kunden zu vertreten ist und ein normaler Event Ablauf in der ver­bleibenden Zeit noch möglich ist.

6. Jugendschutz, Geeignetheit der Events

Der Veranstalter hat für die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) Sorge zu tragen und behält sich vor, das Alter des Kunden in geeigneter Weise zu überprüfen.

Die Events für alle Besucher ab dem vollendeten 16. Lebensjahr geeignet, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen Beeinträchtigung leiden, welche bei der Teilnahme an einem Live-Escape-Event zu einer Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen führen könnte. Teilnehmer unter 16 Jahren dürfen am Event nur in Begleitung von Erwachsenen teilnehmen.

7. kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht

Mit dem Service, Buchungen für die Live-Escape-Rooms über das Internet oder telefonisch zu ermöglichen, bietet der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an. Auf diese findet das Fernabsatzrecht gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung. Dies bedeutet, dass kein Widerrufsrecht hinsichtlich der Willenserklärung bezüglich der Buchungen besteht.

8. Haftung des Veranstalters, Ersatzpflicht

8.1 Der Veranstalter haftet weder für abhanden gekommene Garderobe noch für abhanden gekommene oder verlorene Wertgegenstände. Der Veranstalter übernimmt diesbezüglich keine Obhutspflichten.

8.2 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

8.3 Bei groben technischen Mängeln im Rahmen des Events hat der Kunde Anspruch auf Rücker- stattungen des Buchungspreises. Ein weitergehender Schadensersatz wird ausgeschlossen, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder dessen Erfüllungs­gehilfen beruht.

9. Verhaltensregeln für Teilnehmer

9.1 Alle Veranstaltungen in den Räumen sowie die Ausstattung der Räume gehören zu den geschützten Werken gemäß § 2 Urheberrechtsgesetz. Das Fotografieren sowie das Anfertigen von Video- oder Audiomitschnitten ist Kunden generell verboten, kann jedoch auf Nachfrage durch den Veranstalter gestattet werden. Der Veranstalter behält sich im Falle eines unerlaubten Mitschnitts einer Veranstaltung oder von Teilen einer Veranstaltung die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche und die Stellung von Strafanzeigen vor.

9.2 Das Mitführen von Speisen und Getränken im Veranstaltungsraum sowie der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken im Veranstaltungsbereich ist generell nicht gestattet, kann jedoch auf Nachfrage vom Veranstalter gestattet werden.

9.3 Das Rauchen ist im gesamten Veranstaltungsbereich ausnahmslos verboten.

9.4 Der Veranstalter kann einem Kunden den Zutritt zum Veranstaltungsbereich verweigern, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene aufgrund von Alkohol- oder Drogen­konsum oder aus sonstigen Gründen den Vorstellungsablauf oder den allgemeinen Geschäfts­betrieb stören oder andere Besucher belästigen wird.

9.5 Tiere müssen draußen bleiben.

9.6 Die Kunden verpflichten sich für die Dauer des Aufenthaltes im Veranstaltungsort zu einer sorgsamen Benutzung der Einrichtungsgegenstände und des Inventars der Event Räume. Der Veranstalter behält sich bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Beschädigungen zivilrechtliche Ansprüche und die Stellung von Strafanzeigen gegen den Verursacher vor.

9.7 Die Benutzung von Mobiltelefonen ist in den Event Räume nicht gestattet. Der Einsatz von Laserpointern und mitgebrachten Taschenlampen ist untersagt.

9.8 Der Veranstalter übt durch die anwesenden Event Leiter das Hausrecht für den Veranstaltungs­bereich aus. Den Anweisungen der Event Leiter ist Folge zu leisten.

10. Salvatorische Klausel

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unzulässigen Bestimmung tritt eine solche zulässige Regelung, die der unzulässigen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt.

11. Corona Maßnahmen

Ab dem 15.11.2021 gilt laut Verordnung die 2G-Regelung für alle volljährige Personen in Berlin und in Potsdam. Für alle anderen (also unter 18 Jahren) gilt weiterhin die 3G-Regelung. Folgendes gilt für den Besuch bei uns zu beachten: 1. Vollständiger Impfnachweis oder Nachweis über die Genesung (nicht älter, als 6 Monate) für alle ab 18 Jahren. Ein Schnelltest wird nicht mehr akzeptiert. 2. Für alle unter 18 Jahren wird auch der negativer Corona-Schnelltest akzeptiert (nicht älter, als 24 Stunden). Ein Schülerausweis reicht nicht aus, als Nachweis. 3. Luca-App für die mögliche Nachverfolgung – wir führen keine Listen! Bei Verweigerung wird der Zutritt verweigert.

Alle Änderungen in Verbindung mit Pandemieeindämmungsverordnungen sind vorbehalten.